Körperschaften des öffentlichen Rechts
Münster, Oelde & Steinfurt
Unsere Steuerabteilung hat sich auch spezialisiert auf die „Besteuerung der öffentlichen Hand“ und unterstützt Sie in steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Unsere langjährigen Erfahrungen umfasst die Vorbereitung steuerlich relevanter Daten, die Erstellung der Steuererklärungen für Ertragsteuern und Umsatzsteuer für die Betriebe gewerblicher Art und die Umsetzung steuerlicher gesetzeskonforme Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen und legen Rechtbehelfe gegen Entscheidungen der Finanzverwaltung ein und begleiten Sie bei organisatorischen Umstrukturierungen.
Spätestens ab dem 1. Januar 2023 muss die öffentliche Hand die neue Rechtslage nach dem StÄndG 2015 anwenden.
Bei dieser Umstellung auf den § 2b UStG unterstützt Sie unser Team Sie durch speziell entwickelte Produkte:
- Die steuerliche Beurteilung Ihrer Tätigkeiten
- Die Umstellung auf den § 2b UStG
- Tax Compliance Managementsysteme
Ihre Vorteile
- Spezialisierte Steuerberatung mit einschlägigen Erfahrungen in den öffentlichen Körperschaften aus einer Hand
- Verhandlungssichere Experten bei Betriebsprüfungen und Finanzgerichtsprozessen
- Erfahrungsschatz aus durchgeführten § 2b UStG Beratungen
Unser engagiertes Expertenteam bietet Ihnen kundenorientierte und professionelle Beratung und Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung und Finanzbuchhaltung.
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