Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschaule für freiwillige Helfer in Impf- und Testzentren

Seit Beginn des Jahres 2021 wurde der Übungsleiterfreibetrag von 2.400,00 € auf 3.000,00 € erhöht. Die Ehrenamtspauschale erhöhte sich von 720,00 € auf 840,00 €.

Um die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen zu können, muss es sich bei der Tätigkeit um einen pädagogischen Zweck handeln, der gemeinnützig ist und nicht mehr als ein Drittel der Vollzeittätigkeit ausmacht. Sind diese Voraussetzungen erfüllt könnten ab 2021 3.000,00 € steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden.

Mit der Ehrenamtspauschale können Vereine das Engagement ihrer Mitarbeiter und Helfer honorieren. Dabei muss es sich ausschließlich um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich der Organisation handeln. Die Pauschale kann im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag für jede ehrenamtliche Tätigkeit gewährt werden. Handelt es sich um eine Vorstandsarbeit, muss dies durch eine Satzung geregelt und ausdrücklich festgelegt sein.

Für die Jahre 2020 und 2021 fallen auch freiwillige Helfer/-in in Impf- und Testzentren unter diesen Anwendungsbereich. Damit bleibt die Vergütung von Personen, die im Impfbereich sowie Aufklärung bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren und in mobilen Impfteams arbeiten bis zu 3.000,00 € steuerfrei.

Die Ehrenamtspauschale von 840,00 € kann bei Helfenden in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren in Anspruch genommen werden.

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