Gas- und Wärmepreisbremse

Mit der Entscheidung des Bundestags zur Zustimmung der Energiepreisbremse vom 16. Dezember 2022 bekommen private Haushalte, als auch die Industrie Rabatt vom Bund gegenüber den Energieversorgern.

Für private Haushalte, sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023, umfasst aber auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass bis zu 80 % des Erdgasverbrauchs bei einem Preis von 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt sind. Für Wärme beträgt der Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch wird der normale Marktpreis bezahlt. Bemessungszeitpunkt ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Zusätzlich wird es für Verbraucher im März einen einmaligen Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar geben.

Für die Industrie gilt, dass ab Januar 2023 Kunden 70 % ihres Erdgasverbrauches im Jahr 2021 zu 7 Cent je Kilowattstunde garantiert bekommen. Für den Wärmeverbrauch beträgt der Preis 7,5 Cent je Kilowattstunde für ebenfalls 70 % des Verbrauchs. Wie auch bei privaten Haushalten und kleinen und mittleren Unternehmen zahlt die Industrie für den übrigen Verbrauch den Marktpreis.

 

Die Zahlungen zur Gas- und Wärmepreisbremse erfolgen ab dem 01. Februar 2023. Der Antrag auf die Erstattung kann ab dem 09. Januar 2023 gestellt werden. Hier können diese einen Antrag auf Vorauszahlungen stellen.

Der Zugangslink zum Online-Antragsportal für Versorger ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden.

Die Preisbremse ist vorerst bis Ende 2023 gültig, kann aber noch bis Ende April 2024 verlängert werden.

Wichtig zu wissen ist, dass Verbraucher nichts tun müssen, um die Gas- und Wärmepreisbremse in Anspruch zu nehmen. Sie werden automatisch auf Basis ihres bestehenden Versorgungsvertrages den gedeckelten Preis bezahlen. Einzig für Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten gibt es besondere Regelungen.

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