Änderung Mindestlohn 2022

Der gesetzliche Mindestlohn wird im Jahr 2022 zweimal angehoben. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit Einführung im Jahr 2015:

Gültig ab

Höhe (brutto)

€/Zeitstunde)

Rechtsgrundlage

1.1.2015

8,50

§ 1 Absatz 2 Mindestlohngesetz

 

 

 

1.1.2017

8,84

Mindestlohnanpassungsverordnung
15.11.2016

 

 

 

1.1.2019

9,19

II. Mindestlohnanpassungsverordnung 13.11.2018

1.1.2020

9,35

 

 

 

1.1.2021

9,50

III. Mindestlohnanpassungsverordnung 9.11.2020

1.7.2021

9,60

1.1.2022

9,82

1.7.2022

10,45

 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende unabhängig vom Alter (Achtung: Ab dem 1. Januar 2020 sind spezielle Mindestvergütungen zu beachten),
  • Langzeitarbeitslose, während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
  • Ehrenamtlich Tätige und
  • Freiberufler und Selbständige.

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