Änderung des Umsatzsteuersatzes im Jahr 2021

Seit dem 01.01.2021 gelten wieder die gewohnten Steuersätze in Höhe von 19% bzw. 7%.

Eine Ausnahme zur gewohnten Regelung bildet die Abgabe von Speisen in einem Restaurant, Café oder einem anderen Gastronomiebetrieb. In Folge des Dritten Corona-Steuerhilfegesetz gilt hierfür bis zum 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Diese Ausnahme bezieht sich jedoch lediglich auf die Speisen uns umfasst den Ausschank von Getränken nicht.

Ab dem 01.01.2023 gilt dann wieder der gewohnte Regelsteuersatz von 19%.

Zu beachten bei diesem Rückwechsel ist, dass es regelmäßig auf den Zeitpunkt der Ausführung der Leistung ankommt und sich nach diesem der einschlägige Steuersatz richtet.

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung. Sprechen Sie uns gerne an!

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